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B.P.S. Engineering GmbH - Ingenieurbüro - Ronneburg - Thüringen
Radon - Aktuelles Recht
Die EU-Norm ist bis 2018 in nationales Recht zu überführen
Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
erfolgt die Umsetzung des Radonschutzes für Aufenthaltsräume in den §§ 124-125 und für Arbeitsplätze in Innenräumen in den §§ 126-132.
- Radon, als Innenraumschadstoff bewertet, stellt das höchste Krebsrisiko dar.
- In der RICHTLINIE 2013/59/EURATOM wurde für Radon in Innenräumen (Wohnungen und Arbeitsplätze) ein Referenzwert von <= 300 Bq/m³ für festgelegt.
- Die WHO fordert in Ihrem „HANDBOOK ON INDOOR RADON“ 100 Bq/m³ für Innenräume.
- Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat ebenfalls im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie einen Referenzwert von 100 Bq/m³ vorgeschlagen.
- Durch das neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG vom 27. Juni 2017) erfolgt die Umsetzung des Radonschutzes für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze in Innenräumen in den §§ 124-125 und in den §§ 126-132.
Damit wird die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 20.07.2012 abgelöst.
- Mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV vom 29. November 2018) wurde in den §§ 153-158 das StrlSchG bezüglich Radon untersetzt.
- Für Deutschland gilt der Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze in Innenräumen.
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(0)36602-26 35 79
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